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Newsletter mit einem Klick abbestellen – Muss das sein?

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Nur mit einem Klick soll der Kunde den Newsletter abbestellen können – so die überwiegende Ansicht in der Praxis. Doch wird die One-Klick-Lösung in allen Konstellationen dem Nutzerwillen gerecht?

Praxis fordert One-Klick

In Veröffentlichungen aus dem Bereich Marketing liest man immer wieder, dass die Abbestellung eines Newsletters mit nur einem Klick möglich sein muss. Exemplarisch dazu etwa die eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing, 5. Aufl. 2014:

„Der beste, weil nutzerfreundlichste Weg ist die Integration eines Abbestell-Links in jede versendete E-Mail. Dieser Link befindet sich in den meisten Fällen ganz unten in der Mail. (…) Jede gute E-Mail-Marketing-Software bietet eine entsprechende Funktionalität, die sicherstellt, dass jeder Nutzer, der auf diesen Link klickt, automatisch keine weiteren E-Mails mehr erhält.“

Hingegen sei ein „Double Opt-out“ dem Nutzer nicht zumutbar. Noch verpönter soll die Notwendigkeit sein, sich zunächst bei seinem Benutzerkonto anzumelden, um in einem weiteren Schritt das Häkchen für die Bestellung des Newsletters zu entfernen.

Doch wird die One-Klick-Lösung allen Fallkonstellationen gerecht? Statt pauschal die One-Klick-Lösung zu fordern, tut eine differenzierte Betrachtung not:

Auf den Nutzerwillen kommt es an

Angenommen ein Nutzer unterhält ein Nutzerkonto mit der Möglichkeit, zu unterschiedlichen Produkten jeweils spezielle Newsletters zu bestellen. Seine Einwilligung kann der Nutzer differenziert durch das jeweilige Setzen eines Häkchens erklären, je nachdem welche Newsletters ihn zu bestimmten Produkten interessieren.

Die One-Klick-Lösung wäre hier nicht sachgerecht. Denn die Abbestellung des Newsletters hätte zur Folge, dass der Nutzer überhaupt kein Newsletter mehr erhält, obwohl er womöglich nur einen ganz bestimmten Newsletter nicht mehr lesen will, andere aber weiterhin sehr wohl. Nicht zuletzt passt hier die One-Klick-Lösung auch deshalb nicht, weil das Unternehmen auf Grund der Löschungspflicht gleich sämtliche Daten des Nutzers verlöre und nicht nur diejenigen Daten, die im Zusammenhang mit der Abbestellung eines bestimmten Newsletters gespeichert wurden.

Newsletterverwaltung

In dieser Konstellation sollte man besser von Newsletterverwaltung und nicht von Newsletterabbestellung sprechen. In Fällen einer differenzierten Erklärung der Einwilligung für spezifische Newsletters ist es daher richtig, den Nutzer bei der Abbestellung eines spezifischen Newsletters aufzufordern, sich in dessen Nutzerkonto anzumelden und die entsprechenden Häkchen selbst zu entfernen.

Dazu ist mehr als One-Klick notwendig, nämlich eine Newsletterverwaltung.

Denn schließlich bestehen keine Zweifel, dass es dem Betroffenen frei stehen muss, die Reichweite seines Widerrufs selbst zu bestimmen.


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